Grundwehrdienst beim Bundesheer
Bundesheer Grundwehrdienst: Dein Beitrag für Österreich
Zum Grundwehrdienst können alle männlichen Staatsbürger ab 18 und unter 35 Jahren einberufen werden, welche die Stellungsuntersuchung mit dem Ergebnis „tauglich“ oder “teiltauglich” bestanden haben. Für Frauen ist der Einstieg beim Heer freiwillig. Wenn du als Soldatin beim Heer arbeiten möchtest, kontaktierst du eine Wehrdienstberaterin oder einen Wehrdienstberater und gibst deine freiwillige Meldung ab. Ab diesem Zeitpunkt heißt es dann sportlich fit zu werden und für die Eignungsprüfung zu trainieren. Im sechsmonatigen Grundwehrdienst erlebst du nicht nur Kameradschaft und jede Menge Abwechslung, du erlernst auch die militärischen Basics und erfüllst facettenreiche Aufgaben in ganz Österreich.
Einrücken
Sobald du deinen Einberufungsbefehl (sechs Monate bis vier Wochen vor dem Einrücken) zum Grundwehrdienst erhalten hast, musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren. Die Einrückungstermine beim Bundesheer für Soldatinnen und Soldaten einer Kaderpräsenzeinheit sind in der Regel jeden Monats an einem Montag. Startest du eine Karriere in der Laufbahn zum Unteroffizier bzw. Offizier, beginnt für dich das Einrücken im März oder September.
Ausbildung
Die Ausbildung im Grundwehrdienst setzt sich aus drei Abschnitten zusammen, in denen du die wichtigsten militärischen Grundlagen lernst. Dazu gehört unter anderem der richtige Umgang mit deiner Ausrüstung, das Zurechtfinden im Gelände oder das Verhalten in der Kaserne. Der zweite und dritte Abschnitt der Grundausbildung widmet sich der Ausbildung in einer speziellen Waffengattung. Mit erfolgreichen Abschluss der Basisausbildung schlägst du deinen speziellen Karriereweg als Unteroffizier, Offizier oder Soldat in einer Kaderpräsenzeinheit ein.
Nach dem Grundwehrdienst
Im Zuge deiner Verpflichtung hast du als Grundwehrdiener die Möglichkeit, den Grundwehrdienst freiwillig zu verlängern und/oder dich zur Miliz zu melden. Das Bundesheer stellt hier mehrere aussichtsreiche Optionen zur Wahl, wie zum Beispiel:
- Assistenzeinsatz nach dem Grundwehrdienst (Inlandseinsatz von max. 6 Monaten)
- Milizkaderausbildung (Milizbonus und Priorität beim Einsatz „6+3“)
- Zusatzausbildungen während dem Grundwehrdienst (z. B. Sanitätsausbildung, LKW-Schein oder Programmierkurs)
Du möchtest deinen Grundwehrdienst verlängern und/oder dich zur Miliz melden? Dann melde dich für ausführliche Informationen bei deinem Kommandanten.
Der Start des Grundwehrdienstes: Ausrüstung und Ablauf
Während der Zeit deines Grundwehrdienstes stellt dir das Bundesheer die nötige Bekleidung und das Schuhwerk für den Dienst zur Verfügung. Darüber hinaus kannst du persönliche Hygieneartikel wie Duschgel, Zahnbürsten oder Rasierschaum in der Kaserne käuflich erwerben. Welche persönlichen Gegenstände in deine Packliste gehören und was du sonst noch wissen solltest, um erfolgreich in den Grundwehrdienst zu starten, zeigen wir dir im Folgenden.
Anreise zur Kaserne
Die Anreise zur Kaserne kann kostenfrei mit den Zügen der ÖBB erfolgen. Hierfür erhältst du mit dem Einberufungsbefehl eine „Fahrtberechtigung“, die du für die Zugfahrt nutzen kannst. Solltest du dich dafür entscheiden mit einem privaten Auto anzureisen, wird dir der Wert der Bahnkarte auf dein Konto überwiesen. Nimmst du die Fahrtberechtigung nicht in Anspruch, so musst du diese mitnehmen und in der Kaserne abgeben.
Packliste und persönliche Gegenstände
Da du die Kaserne erst nach der zweiten Ausbildungswoche in Uniform verlassen darfst, solltest du beim Einrücken unbedingt zivile Kleidung mitnehmen. Darunter zählen auf jeden Fall private Zivilkleidung (Unterwäsche, Alltagskleidung etc.) und Schlafgewand. Sportschuhe bekommst du zwar vom Bundesheer gestellt, es wird aber geraten, hier seinen eigenen mitzubringen. Des Weiteren sollten noch die wichtigsten Dinge des persönlichen Bedarfs wie Zahnbürste, Rasierzeug, Badeschlappen und Waschzeug eingepackt werden. Laptops, Tablets oder Handys sind nach Dienstschluss erlaubt. Das Mitbringen von einem kleinen Fernseher oder Radio ist i. d. R. erlaubt, aber nicht unbedingt notwendig, da diese in den Freizeiträumen vorhanden sind.
Folgenden Gegenstände sind beim Einrücken verboten:
- Mitnahme von privaten Waffen und Munition
- Mitnahme von alkoholischen Getränken
- Mitnahme von sperrigen Gebrauchsgegenständen und Sportgeräten
- Mitnahme von Haustieren
Hinweis: Der Konsum von Alkohol in der Freizeit ist grundsätzlich erlaubt, sofern du am nächsten Tag auch diensttauglich erscheinst. Das Rauchen ist auf den Kasernenhöfen ebenso erlaubt. Drogenkonsum ist verboten und wird auch am Einrückungstag mittels Urintest überprüft.
Erscheinungsbild
Beim Bundesheer wird großen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild gelegt. Das bedeutet unter anderem für den Haarschnitt, dass die Haare gepflegt sind und nicht den Kragen der Uniform berühren. Außerdem dürfen die Haare die Stirn sowie die Ohren nicht bedecken. Das sichtbare Tragen von auffallendem Schmuck oder Nasen- und Ohrringen ist ebenfalls verboten.
Grundwehrdienst: Tagesablauf im Detail
6:00
Tagwache
6:00 – 6:45
Waschen, Anziehen, Bettenbau, Frühstück
6:45 – 7:20
Reinigen des Zimmers, Vorbereiten auf den Dienst
7:20
Antreten auf dem Antreteplatz
7:30 – 7:40
Standeskontrolle, Meldung
7:40 – 12:00
Dienst laut Dienstplan
12:00 – 12:45
Mittagessen
12:45 – 16:00
Dienst laut Dienstplan
16:00 – 16:15
Befehlsausgabe
Grundwehrdienst Gehalt und Soziales
Als Grundwehrdiener beträgt dein monatliches Gehalt 238,31 Euro plus die monatliche Grundvergütung von 124,77 Euro. Dein Monatsverdienst während des Grundwehrdienstes beträgt demnach 363,08 Euro. Ab dem Dienstgrad “Gefreiter” erhältst du eine monatliche Dienstgradzulage von 64,22 Euro, ab dem Dienstgrad “Korporal” von 80,28 Euro sowie ab dem Dienstgrad “Zugsführer” von 96,06 Euro.
Wie die sonstigen Verdienstmöglichkeiten beim Bundesheer aussehen, erfährst du in unserem Artikel Bundesheer Gehalt.
Freifahrt und Fahrtkostenvergütung
Fahrtkosten zwischen Dienstort und Heimat werden dir künftig ersetzt, du erhältst die ÖBB-Card für das Bundesheer und bekommst auch die Fahrt mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ersetzt. Bei der Anfahrt mit dem eigenen PKW bekommst du jenen Betrag ersetzt, den dich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gekostet hätte. Verpflegung und Unterkunft in der Kaserne ist gratis, ebenso Ausrüstung und Uniform. Wenn du dienstfrei hast, bekommst du die Verpflegungskosten ausbezahlt (es handelt sich dabei um einen Tagessatz von € 4,-).
Krankenversicherung
Solltest du während des Grundwehrdienstes krank werden, wirst du von Ärzten des Bundesheeres betreut. Die Krankenversicherung für bei dir mitversicherte Personen zahlt währenddessen das Bundesheer. Du musst während des Grundwehrdienstes keine Beiträge an die Krankenkassa zahlen. Dasselbe gilt für die gesetzliche Unfallversicherung, außer du hast einen landwirtschaftlichen Betrieb oder bist Gewerbetreibender, denn die Betriebe bleiben ja auch während deiner Dienstzeit beim Bundesheer bestehen. Hast du in dieser Zeit einen Unfall, bekommst du deine Leistungen entsprechend dem Heeresversorgungsgesetz. Während des Grundwehrdienstes bist du pensionsversichert, auch wenn du es vorher noch nicht warst.
Familien-/Partnerunterhalt
Wenn du für einen Ehepartner, bzw. eingetragene Partnerin oder Partner aufkommen musst, erhältst du vom Bundesheer 50 % deines letzten Einkommens (die Mindestgrenze beträgt € 573,36, die Höchstgrenze € 2.604,01. Pro Kind erhältst du 10 % deines letzten Einkommens (mindestens € 124,67, maximal € 520,80).
Wohnkostenbeihilfe
Damit du die Wohnung behalten kannst, in der du zum Zeitpunkt der Einberufung gewohnt hast, erhältst du Wohnkostenbeihilfe. Auch wenn du eine Wohnung vor der Zustellung der Einberufung erworben hast, gebührt dir diese Beihilfe, auch wenn du erst nach dem Grundwehrdienst dort einziehst. Keine Beihilfe erhältst du, wenn du bei deinen Eltern oder deinem Lebenspartner wohnst. Einen Antrag für Wohnkostenbeihilfe und Familienbeihilfe erhältst du zusammen mit deiner Einberufung zugestellt. Sende einfach die Anträge retour, die für dich in Frage kommen, und fülle die Formulare aus, die dir daraufhin zugesandt werden, und lege alle erforderlichen Unterlagen bei. Anschließend entscheidet das Heerespersonalamt über die Höhe der Leistungen, die du zu erhalten hast, und du bekommst einen Bescheid zugestellt.