Die Stellung
Die Stellung beim Bundesheer
Mit der Stellung beim Bundesheer wird die körperliche und geistige Eignung von Wehrpflichtigen festgestellt. Wehrpflichtig sind alle männlichen österreichischen Staatsbürger ab ihrem 17. Lebensjahr. Die Stellung beim Bundesheer umfasst an zwei Tagen sowohl psychologische Tests als auch körperliche und medizinische Untersuchungen. Die Tauglichkeitsüberprüfung der Wehrpflichtigen dient maßgeblich zur Feststellung der Fähigkeiten, um einschätzen zu können, welche Tätigkeiten im sechsmonatigen Grundwehrdienst ausgeübt werden können.
Wehrpflicht in Österreich
Grundsätzlich ist jeder männliche Staatsbürger in Österreich ab 17 Jahren wehrpflichtig und muss der Ladung zur Stellung beim Bundesheer folge leisten. Eine Ausnahme von der Wehrpflicht besteht nur dann, wenn eine anhaltende starke körperliche oder geistige Behinderung vorliegt. Ebenso sind Frauen von der Wehrpflicht ausgeschlossen, welche sich jedoch jederzeit freiwillig zum Wehrdienst melden können. Des Weiteren haben junge Frauen und Männer ab 17 Jahren die Möglichkeit, mit einer freiwilligen Meldung vorzeitig Präsenz- oder Ausbildungsdienst zu leisten.
Stellungpflicht
Die Stellungspflicht in Österreich betrifft alle männlichen Staatsbürger frühestens mit dem Erreichen ihres 18. Lebensjahres und spätestens bis zu ihrem 35. Geburtstag. Mit einer freiwilligen Meldung ist jedoch bereits mit 17. Jahren eine Stellung möglich, wenn der Grundwehrdienst bzw. Ausbildungsdienst vorzeitig absolviert werden möchte. Die persönliche Aufforderung zur Stellung erfolgt mittels Brief (öffentlicher Stellungskundmachung) seitens der Ergänzungsabteilung durch das Militärkommando, in dem du zum Stellungstermin geladen wirst.
Achtung: Die Stellung beim Bundesheer ist zwingend verpflichtend und kann nur aus schwerwiegenden Gründen, wie z. B. Krankheit, Matura oder unumgänglichen Terminen, verlegt werden. In diesem Fall musst du dies bei deiner zuständigen Ergänzungsabteilung des Militärkommando im jeweiligen Bundeslandes mittels eines formlosem Schreiben anzeigen. Neben den Nachweisen benötigst du auch das Formular „Ersuchen um Verlegung eines Stellungstermines“.
Solltest du der Ladung zur Stellung nicht Folge leisten, musst du mit strafrechtlichen Konsequenzen und einer Geldstrafe i. H. v. bis zu € 7.000 rechnen.
Der Ablauf der Stellungsuntersuchung
Mit der persönlichen Ladung erhältst du alle wichtigen Infos zu deinem Stellungstermin wie das Datum und wo die Stellung stattfindet. In der Einladung ist ebenfalls ein zeitlicher Ablaufplan der Stellungsuntersuchung, ein Fahrtberechtigungsschein für die Züge der ÖBB und ein medizinischer Fragebogen beigelegt. Die Stellung samt körperlicher, gesundheitlicher und psychologischer Untersuchungen dauert zwei Tage und stellt deine Eignung für den Wehrdienst fest. Für den Zeitraum der Stellung wird dir eine Unterkunft und Verpflegung vom Bundesheer kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Übernachtung zuhause ist aber auch möglich.
Erforderliche Unterlagen für die Stellung
Wenn du für die Dauer der Stellung keine Heimfahrt eingeplant hast und lieber in einer Unterkunft beim Bundesheer übernachten möchtest, solltest du dir dementsprechend Hygieneartikel, ein Handtuch und Schlafzeug einpacken. Für die Stellungsuntersuchung selbst bekommst du spezielle Kleidung (T-Shirt, kurze Hose und Badelatschen) gestellt, die du auch anschließend einbehalten darfst. Welche Unterlagen du für die Stellung mitbringen musst, siehst du wie folgt:
Persönliche Nachweise
- Amtlicher österreichischer Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde (wenn kein Reisepass vorhanden)
- Bei Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft: entsprechender Nachweis
- Aktuelle Meldebestätigung (nur wenn sich dein Hauptwohnsitz geändert hat)
- E-Card
- Eventuell Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde
Medizinische Unzerlagen
- Ausgefüllter „Medizinischer Fragebogen” (liegt der Einladung bei)
- Ärztliche Befunde, Röntgenbilder usw.
- Impfpass und ggf. Allergiepass
- Brille bzw. Kontaktlinsen (Kontaktlinsenpass)
Nachweis über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten
- Führerschein
- sonstige Berechtigungsnachweise (z. B. Amateurfunker, Segelflieger, Bergführer usw.)
Schul- und Ausbildungsnachweise
- Abschlusszeugnisse wie Maturazeugnis, Lehrabschlusszeugnis, Gesellenbrief, Meisterbrief
- Lehrvertrag
- Schulbesuchsbestätigung
- Studien- bzw. Fortsetzungsbestätigung (Inskriptionsbestätigung)
Für die Fahrtkostenerstattung
- Name der Bank, BIC, IBAN (siehe Bankomatkarte)
- Ihre nicht verwendete „Fahrtberechtigung“
Hinweis: Wenn dir schon vor der Stellung klar ist, dass du Zivildienst leisten möchtest, dann kannst du das ausgefüllte Formular Zivildiensterklärung direkt bei der Stellungsuntersuchung abgeben.
Tauglichkeit und Verwendung
Nachdem alle vorhergehenden Tests und Untersuchungen in den sogenannten Stellungstraßen durchgeführt worden sind, teilt dir die Stellungskommission deine Untersuchungsergebnis mit. Für die Eignung wird in vier Tauglichkeitsstufen unterteilt:
- tauglich: Du bist für den Wehrdienst beim Bundesheer geeignet.
- teiltauglich: Trotz leichter Einschränkungen kannst du eine für dich geeignete Tätigkeit im Wehr- oder Zivildienst ausüben, wie z. B. im Büro, der Küche oder in der IT-Abteilung.
- vorübergehend untauglich: Bist du aufgrund der Ergebnisse beim medizinischen oder psychologischen Test vorübergehend untauglich, wirst du nach einer Wartefrist erneut zur Stellung geladen.
- untauglich: Du bist für den Wehr- und Zivildienst nicht geeignet und wirst auch nicht einberufen.
Hinweis: Bereits während der Stellung kannst du einen Wunsch für einen Einberufungstermin, einen Einberufungsort oder für eine bestimmte Waffengattung äußern.
Einberufung zum Grundwehrdienst
Wenn du für den Wehrdienst tauglich bist, folgt mit aller Wahrscheinlichkeit noch in diesem oder im darauffolgenden Jahr die Einberufung zum Bundesheer. Dann beginnt für dich der sechsmonatige Grundwehrdienst und eine spannenden sowie abwechslungsreiche Zeit. Während des Grundwehrdienstes hast du kein Anspruch auf Urlaub.
Grundwehrdienst aufschieben
Sollte dir durch den Grundwehrdienst ein „bedeutender Nachteil“ in einer Schul- oder Berufsausbildung entstehen, hast du die Möglichkeit, den Grundwehrdienst für die entsprechende Dauer aufzuschieben. Hierfür kannst du einen formlosen „Antrag auf Aufschub Ihres Grundwehrdienstes“ bei der Ergänzungsabteilung deines Bundeslandes einbringen. Dieser Antrag muss von dir begründet und mit entsprechende Nachweise belegt werden.
Hinweis: Den Antrag auf Aufschub des Grundwehrdienstes solltest du so früh wie möglich und noch vor dem Erhalt deines Einberufungsbefehls stellen. Trifft dein Antrag zu spät ein, kann dein Gesuch abgewiesen werden.